Kinder- und Jugendschutzrichtlinie der PPÖ

Resolution zum Kinder- und Jugendschutz der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs

Der aktive Schutz und die Rechte der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.

Wir Pfadfinder*innen behandeln Kinder und Jugendliche mit absolutem Respekt.
Es ist uns wichtig, dass sie in unserer Gemeinschaft ihren Platz finden. Wir sind immer offen für ihre Anliegen.

Im Einklang mit unseren Werten und Grundsätzen treten wir für den Schutz und die Rechte aller (unserer) Kinder und Jugendlichen ein, unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Alters oder sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen Fähigkeiten, ihrer spirituellen oder religiösen Orientierung sowie ihrer politischen und weltanschaulichen Einstellung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber jeder Form von Gewalt, die Förderung ihrer mentalen und physischen Gesundheit sowie die Stärkung ihrer Rechte sind zentraler Inhalt unseres Wirkens. Durch altersgerechte Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten gewährleisten wir ernsthafte Einbindung. In Programm und Pädagogik fördern wir Selbstständigkeit, unterstützen Eigenverantwortlichkeit und stärken die Resilienz junger Menschen.

Wir befolgen die nationalen, europäischen und internationalen Konventionen und Gesetze zum Schutz und zu Rechten von Kindern und Jugendlichen. Wir verpflichten uns den Grundlagen der Weltpfadfinderorganisationen WAGGGS (World Association of Girl Guides and Girl Scouts) und WOSM (World Organization of the Scout Movement).

Zum Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit unserer Kinder und Jugendlichen besitzen wir mit „Sicherheitshalber!“ ein eigenes Präventionskonzept und einen Verhaltenskodex

Unsere erwachsenen Mitglieder beschäftigen sich im Zuge ihrer mehrstufigen Ausbildung mit dieser Thematik und werden laufend weiter sensibilisiert. 

Zwei unabhängige Kinder- und Jugendschutzbeauftragte der PPÖ tragen gemeinsam mit Vertrauenspersonen in den Bundesländern und den Gruppenleiter*innen zur Beachtung und Umsetzung dieser Resolution und der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie der PPÖ bei. Sie sind für jede*n niederschwellig erreichbar und stimmen ihre Betreuung untereinander ab. Sie agieren unabhängig im Sinne der Rechte und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Sie werden durch ein bundesweites Interventions- und Supervisionsteam in ihrer Tätigkeit unterstützt und beraten. Sie sind unterschiedlichen Geschlechts, agieren von den Gremien der PPÖ unabhängig und werden von der Bundestagung der PPÖ gewählt.

Für Informationen direkt von der PPÖ klicke hier.

Kinder- und Jugendschutzrichtlinie der PPÖ in der Gruppe

Selbstverständlich widmen auch wir uns dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Kinder- und Jugendschutzrichtlinie wird durch den Beschluss der Bundestagung am 16. Oktober 2022 unmittelbar wirksam und gilt unbegrenzt. Diese Richtlinie sowie die zugehörige Resolution werden mindestens alle drei Jahre einer Überprüfung durch den Bundesrat der PPÖ unterzogen.

Unsere derzeitigen Ansprechpartner in der Gruppe sind Monika Tanzer-Uko und Stefan Eidelpes. die die Gruppenleitung innehaben. Solltest du ein Anliegen haben oder etwas bemerken, kannst du dich vertraulich und anonym an sie wenden. Es ist uns ein Anliegen auf Nummer Sicher zu gehen. Lieber einmal mehr nachzufragen als einmal zu wenig.

Die neuesten Informationen dazu finden Sie auf der PPÖ-Homepage unter : Kinder- und Jugendschutz und Sicherheitshalber

Die aktuelle Kinder- und Jugendschutzrichtlinie steht zum Download bereit unter: Dokument KiJuSchutz